Wer früher ausziehen möchte, sollte zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dort sind die vereinbarten Kündigungsfristen und -termine festgehalten.
Anschliessend informieren Sie Ihre Verwaltung schriftlich über Ihren geplanten Auszug – am besten frühzeitig und per Einschreiben. Bewahren Sie die Postquittung auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben.
Wichtig: Bis eine geeignete Nachmieterin oder ein geeigneter Nachmieter gefunden und der Vertrag entsprechend geregelt ist, bleiben Sie grundsätzlich für die Mietzahlungen verantwortlich.