Vorzeitiger Auszug: So klappt die Nachmietersuche

Wenn sich das Leben verändert, muss manchmal auch die Wohnung passen

Ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine grössere Wohnung für die Familie oder eine persönliche Veränderung: Es gibt viele Gründe, weshalb man vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist aus einer Wohnung ausziehen möchte.

Ein vorzeitiger Auszug ist grundsätzlich möglich. Damit Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden können, gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Mietvertrag prüfen und Verwaltung informieren

Wer früher ausziehen möchte, sollte zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dort sind die vereinbarten Kündigungsfristen und -termine festgehalten.

Anschliessend informieren Sie Ihre Verwaltung schriftlich über Ihren geplanten Auszug – am besten frühzeitig und per Einschreiben. Bewahren Sie die Postquittung auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben.

Wichtig: Bis eine geeignete Nachmieterin oder ein geeigneter Nachmieter gefunden und der Vertrag entsprechend geregelt ist, bleiben Sie grundsätzlich für die Mietzahlungen verantwortlich.

Eine passende Nachmieterschaft finden

Wer vorzeitig aus einem Mietvertrag aussteigen möchte, kann eine geeignete Nachmietperson vorschlagen. Diese muss bereit sein, den Mietvertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen.

Eine geeignete Nachmieterschaft erfüllt grundsätzlich drei Voraussetzungen:

  • Sie ist zahlungsfähig.
  • Sie ist bereit, den Mietvertrag unverändert zu übernehmen.
  • Sie ist für die Vermieterschaft zumutbar.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

Vor dem Inserieren: Kurz mit der Verwaltung abstimmen

Bevor Sie die Wohnung online ausschreiben oder Besichtigungstermine organisieren, lohnt es sich, kurz mit Ihrer Verwaltung Kontakt aufzunehmen.

So können Zuständigkeiten geklärt und offene Fragen beantwortet werden:

  • Darf die Wohnung bereits ausgeschrieben werden?
  • Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
  • Welche Unterlagen benötigen Interessierte?
  • Gibt es bereits bekannte Personen, die Interesse angemeldet haben?

Bei Auwiesen läuft der Vermietungsprozess digital. Interessierte Personen bewerben sich online und können so ihre Unterlagen direkt einreichen.

Besichtigungen organisieren

Planen Sie genügend Zeit für Besichtigungen ein und ermöglichen Sie interessierten Personen einen unkomplizierten Einblick in die Wohnung.

Bei den Terminen können Sie aufzeigen, was Ihre Wohnung besonders macht – beispielsweise die Raumaufteilung, den Balkon, die Aussicht oder die Vorzüge der Umgebung.

Vergessen Sie nicht: Interessierte Personen benötigen die Möglichkeit, sich direkt zu bewerben. Fragen Sie deshalb Ihre Verwaltung nach dem passenden Bewerbungsprozess.

Am Ball bleiben

Nachdem Besichtigungen stattgefunden haben, möchten viele Mieterinnen und Mieter natürlich wissen, wie es weitergeht.

Sollten Sie nach einigen Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, dürfen Sie sich gerne bei uns nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Die Prüfung von Bewerbungen braucht manchmal etwas Zeit – schliesslich soll eine passende Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.

Schriftliche Bestätigung

Sobald eine geeignete Nachmietperson gefunden wurde und der neue Mietvertrag unterzeichnet ist, ist der Weg frei für Ihre Entlassung aus dem bisherigen Mietverhältnis.

Lassen Sie sich die Haftungsentlassung aus dem Mietvertrag schriftlich bestätigen, sofern dies nicht automatisch erfolgt.

Gut vorbereitet ausziehen

Ein vorzeitiger Auszug ist mit etwas Organisation gut machbar. Je früher Sie die Verwaltung einbeziehen und je transparenter Sie vorgehen, desto einfacher wird der Prozess für alle Beteiligten.

Bei Fragen rund um Kündigung, Nachmietersuche oder den Ablauf des Auszugs unterstützt Sie Ihr Bewirtschaftungsteam gerne.