Ratgeber
Tipps
Häufig gestellte Fragen
Wohnungsbewerbung und Einzug
Wie gehe ich vor, wenn mein:e Partner:in oder Mitbewohner:in bei mir einziehen möchte?
Bitte informieren Sie uns frühzeitig darüber, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden – idealerweise bereits bei der Bewerbung. Wenn während der Mietdauer jemand neu einzieht, melden Sie uns das bitte zeitnah über den Mieter-Service.
Kann ich mich auf eine Warteliste für eine Wohnung setzen lassen?
Wir führen keine Wartelisten. Am besten schauen Sie regelmässig in unser aktuelles Mietangebot – vielleicht ist Ihre Wunschwohnung schon bald dabei.
Fragen während der Mietzeit
Wen kontaktiere ich im Notfall?
Während der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bewirtschaftungsteam. Ausserhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns über die Notfallnummer oder den Hauswart. Die Kontaktdaten finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.
Darf ich eine Geschirrspülmaschine, Waschmaschine oder einen Waschturm einbauen?
Für solche Einbauten benötigen Sie unsere Zustimmung. Melden Sie sich dafür bitte über den Mieter-Service bei uns.
Wer ist für die Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsbereiche zuständig?
Für jede Liegenschaft ist eine Hauswartung zuständig, die sich um Unterhalt und Pflege kümmert. Die entsprechenden Informationen finden Sie im Schaukasten. Bitte halten Sie sich auch an die Hausordnung und tragen Sie Ihren Teil zu Sauberkeit und Ordnung bei.
Muss der Kabelanschluss plombiert werden, wenn ich ihn nicht mehr nutze?
Ja. Wenn Sie keinen Kabelanschluss mehr benötigen, melden Sie uns das bitte schriftlich über den Mieter-Service. Wir veranlassen dann die Plombierung.
Was ist im Todesfall zu tun?
Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir den Todesschein sowie den Erbschein. Alles Weitere klären wir gerne persönlich mit Ihnen – melden Sie sich dazu bitte über den Mieter-Service.
Mängel, Reparaturen und Schadensfälle
Was tun bei Verlust des Hausschlüssels und welche Kosten entstehen?
Informieren Sie uns bitte sofort und geben Sie an, welcher Schlüssel betroffen ist (inkl. Schlüsselnummer).rnIn dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Bürozeiten über die Notfallnummer oder den Hauswart (siehe Schaukasten).rnFalls Sie nicht mehr in Ihre Wohnung gelangen, können Sie selbst einen Schlüsseldienst beauftragen. Die Kosten dafür tragen Sie als Mieter:in. Achten Sie darauf, einen seriösen Anbieter aus der Region zu wählen.
Wie melde ich einen Schaden?
Melden Sie Schäden bitte möglichst rasch über den Mieter-Service.rnBei Küchengeräten geben Sie – wenn möglich – Marke, Seriennummer und Fehlercode an. Andere Schäden beschreiben Sie bitte so genau wie möglich.rnBitte beachten Sie: Kleinreparaturen gehen zulasten der Mieterschaft.
Was gilt als Notfall ausserhalb der Bürozeiten?
Dazu zählen zum Beispiel:
- Schäden durch Naturereignisse
- Einsturzgefährdete Gebäudeteile
- Einbruch oder Vandalismus
- Leitungsbrüche mit Wasseraustritt
- Ausfälle von Strom, Gas, Wasser oder Heizung
In solchen Fällen erreichen Sie uns über die Notfallnummer oder den Hauswart (siehe Schaukasten).
Darf ich selbst Handwerker:innen beauftragen?
Nein. Bitte melden Sie sich immer zuerst über den Mieter-Service bei uns. Wir koordinieren alles Weitere.
Wie kann ich meine Akontozahlungen für Nebenkosten erhöhen?
Wenn Sie Ihre monatlichen Akontozahlungen anpassen möchten, teilen Sie uns das bitte über den Mieter-Service mit. Gerne können Sie uns auch direkt einen Vorschlag für die neue Höhe senden.
Warum sind meine Nebenkosten höher als bei meinen Nachbar:innen?
Bei individuell erfassten Verbräuchen (z. B. Heizung oder Wasser) hängen die Kosten stark vom persönlichen Nutzungsverhalten ab. Zudem kann es sein, dass unterschiedliche Akontobeträge vereinbart wurden – das wirkt sich auf Nachzahlungen oder Gutschriften aus.
Referenzzinssatz
Was ist der Referenzzinssatz?
Der Referenzzinssatz basiert auf dem durchschnittlichen Hypothekarzins in der Schweiz und wird viermal jährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt. Er hat Einfluss auf die Entwicklung der Mieten.rnSinkt der Satz um 0,25%, kann grundsätzlich eine Mietzinssenkung verlangt werden. Steigt er um 0.25 %, ist auch eine Erhöhung möglich.rnWeitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes.
Wie stelle ich einen Antrag auf Mietzinssenkung?
Der Antrag muss schriftlich per Einschreiben eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle Mietparteien das Dokument im Original unterschreiben.
Kündigung und Auszug
Bis wann muss die Kündigung eingereicht werden?
Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Werktag eines Monats bei uns eintreffen.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen?
Die Kündigung ist auf die im Mietvertrag festgelegten Termine möglich (z. B. Monatsende, ausser Dezember) und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.
Kann ich vorzeitig ausziehen?
Ja, wenn Sie eine geeignete Nachmieterin oder einen geeigneten Nachmieter stellen. Voraussetzung ist, dass die Person zahlungsfähig und zumutbar ist und der Mietvertrag zustande kommt. Andernfalls bleibt die Mietzinsverpflichtung bis zum ordentlichen Kündigungstermin bestehen.
Wie reiche ich meine Kündigung ein?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien im Original unterschrieben sein. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder geben Sie es persönlich bei uns ab.