Kleiner Unterhalt – was Mieterinnen und Mieter selbst übernehmen

Kleine Reparaturen gehören zum Alltag – aber wo liegt die Grenze?

Ein tropfender Wasserhahn, ein defekter Kühlschrankgriff oder ein verstopfter Abfluss: Nicht jede kleine Reparatur ist Sache der Vermieterschaft. Im Mietrecht gibt es dafür den Begriff «kleiner Unterhalt».

Gemeint sind Arbeiten, die sich mit wenigen Handgriffen erledigen lassen – ohne spezielles Fachwissen und ohne den Einsatz einer Fachperson. Auch kleinere Ersatzteile gehören dazu, sofern sie problemlos im Handel erhältlich sind.

Kurz gesagt: Was man mit etwas Geschick selbst erledigen kann, fällt in vielen Fällen unter den kleinen Unterhalt.

Typische Beispiele aus dem Wohnalltag

Zum kleinen Unterhalt gehören beispielsweise:

  • Ersatz von Kleinteilen in Küche und Bad wie Backofenblechen, Dampfabzugsfiltern, Kühlschrankzubehör, WC-Deckeln oder Duschbrausen
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern dies mit einfachen Mitteln möglich ist
  • Austausch von Leuchtmitteln in der Wohnung
  • Reinigung von Fensterläden, wenn diese sicher ohne Hilfsmittel erreichbar sind
  • Ölen von quietschenden Scharnieren

Gibt es einen festen Betrag?

Diese Frage hören Verwaltungen häufig – und die Antwort lautet: Es gibt keinen allgemein gültigen Frankenbetrag.

Das Mietrecht definiert den kleinen Unterhalt nicht über eine fixe Summe, sondern über die Art der Arbeit und den Aufwand. Entscheidend ist also nicht nur der Preis eines Ersatzteils, sondern auch, ob die Reparatur einfach selbst erledigt werden kann.

Wichtig: Entsteht ein Schaden durch unsachgemässe Nutzung oder eigenes Verschulden, müssen die Kosten unabhängig davon von der verursachenden Person übernommen werden.

Wie immer gilt: Massgebend sind auch die individuellen Regelungen im Mietvertrag.

Wann ist es nicht mehr kleiner Unterhalt?

Sobald eine Reparatur Fachwissen, spezielles Werkzeug oder einen grösseren Aufwand benötigt, ist sie nicht mehr Sache der Mieterschaft.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Reparaturen an Geschirrspülern oder anderen Geräten
  • Arbeiten an elektrischen Installationen wie Steckdosen oder Lichtschalte
  • Reinigungen, die nur mit Gerüst oder spezieller Ausrüstung sicher möglich sind

Unsicher? Lieber kurz nachfragen.

Im Alltag ist die Grenze nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Wenn Sie unsicher sind, welche Reparatur in Ihre Verantwortung fällt, hilft Ihnen unser Bewirtschaftungsteam gerne weiter.

Denn eine kurze Nachfrage kann später unnötige Kosten und Missverständnisse vermeiden.